Seit 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich als Kassenleistung anerkannt. Sie können daher einen Zuschuss für die Behandlungskosten in meiner Praxis bei den Sozialversicherungen bekommen. Dies betrifft sowohl Einzel-, als auch Gruppensitzungen. Insgesamt sind es 10 Einheiten ohne Antragstellung. Ab der 11. Sitzung stelle ich für Sie ein Ansuchen bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Nähere Informationen zum Kostenzuschuss
Seit 2026 wird klinisch-psychologische Behandlung in Österreich erstmals auch als Kassenleistung angeboten.
Auch in meiner Praxis ist diese Form der Abrechnung grundsätzlich möglich.
Die Anmeldung erfolgt über die Plattform https://psyhelp.at, über die die verfügbaren Plätze zentral vergeben werden (z. B. nach Schweregrad, Verfügbarkeit und individuellen Anliegen).
Da die Nachfrage hoch sein kann, kann es zu Wartezeiten kommen. Währenddessen ist in vielen Fällen bereits eine Teilfinanzierung über den Kostenzuschuss der Krankenkasse möglich.
Viele Privatversicherungen bieten zusätzlich zu ihren Leistungen auch ein bestimmtes Stundenkontingent für psychologische Behandlung und Biofeedback an.
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!
Auch deutsche Kassen übernehmen teilweise die Behandlungskosten in Österreich. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse!