Wenn Sie nach dem VOG, Opfer eines Verbrechens oder Hinterbliebene(r) sind, werden im Notfall die Kosten für die
Krisenintervention (klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlung) übernommen. In der Regel sind es 10 Stunden. Bitte fragen sie bei einer entsprechenden Stelle bzw. Ihrer
Opferschutzstelle nach.
Die Behandlung richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. In erster Linie soll es darum gehen Ihnen bei der Bewältigung
ihres Traumas zu helfen und sie dort zu unterstützen wo Sie diese benötigen.