Seit 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich als Kassenleistung anerkannt. Sie können daher einen Zuschuss für die
Behandlungskosten bei den Sozialversicherungen bekommen. Dies betrifft sowohl Einzel-, als auch Gruppensitzungen. Insgesamt sind es 10 Einheiten, welche per Ansuchen auch verlängert
werden können. Hiebei unterstütze ich Sie natürlich gerne!